Zoom auf den interföderalen Plan Integrierte Hilfe und Pflege in Belgien: eine „Zwischenbilanz“
In der Ausgabe 2022 des Newsletters wurde ein einleitender Artikel veröffentlicht, der die integrierte Pflege und die intensive Arbeit, die mit den föderierten Teilgebieten mit Unterstützung von WeCare zur Ausarbeitung eines interföderalen Plans durchgeführt wurde, hervorhebt.
Seitdem ist mehr als ein Jahr vergangen. Daher ist es an der Zeit, eine kurze Zwischenbilanz der erzielten Fortschritte zu ziehen.
Die Absichtserklärung dient als Leitlinie für die Umsetzung des interföderalen Plans.
Zur Erinnerung: Der im Jahr 2023 entwickelte interföderale Plan Integrierte Hilfe und Pflege (Plan interfédéral de l’Aide et des Soins intégrés, PIF) zielt darauf ab, Verpflichtungen zwischen den föderalen Behörden und föderierten Teilgebieten festzulegen, um die strukturelle Zusammenarbeit in der integrierten Pflege zu fördern. Er basiert auf einer entwicklungsfähigen, effizienten und anpassungsfähigen Vision in enger Abstimmung mit den Akteuren in diesem Bereich.
Am 8. November 2023 stimmte die Interministerielle Konferenz für Volksgesundheit der Absichtserklärung zu, die die Zusammenarbeit der Behörden im Hilfs- und Pflegebereich festlegt. Diese Erklärung schlägt sich in acht konkreten Vereinbarungen nieder, zu deren Umsetzung sich die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten und die darauf abzielen, Initiativen zu harmonisieren und die Umsetzung der integrierten Pflege auf allen Ebenen zu fördern:
- Ein gemeinsamer Rahmen für integrierte Hilfe und Pflege
- Eine strukturelle Zusammenarbeit im Rahmen einer interföderalen Governance
- Eine individuell auf den Einzelnen zugeschnittene Pflege sowie eine gezielte Pflege als Ausgangspunkt
- Die Auslegung grundlegender Konzepte von integrierter Hilfe und Pflege
- Die Organisation auf der Mesoebene
- Die nachhaltige Verankerung bestehender guter Praktiken
- Digitalisierung, einschließlich Bevölkerungsgesundheitsmanagement im Kontext integrierter Hilfe und Pflege
- Finanzierungsformen, die eine integrierte Hilfe und Pflege fördern
Die Umsetzung der Vereinbarungen und Perspektiven für 2024
Um die Grundsätze der Absichtserklärung zu implementieren und diese Vereinbarungen in die Praxis umzusetzen, wurde als erster Schritt beschlossen, drei interföderale Programme ins Leben zu rufen, die sich jeweils auf eine bestimmte Zielgruppe konzentrieren:
- gefährdete schwangere Frauen und ihre Kinder (von der Empfängnis bis zum 1000. Tag);
- gefährdete Personen;
- Kinder und Jugendliche, die an Fettleibigkeit leiden.
Die drei interföderalen Programme werden in Zusammenarbeit mit den beteiligten Parteien entwickelt, die auch für die anschließende Umsetzung der Programme vor Ort verantwortlich sein werden. Zwischen der föderalen Behörde und jedem föderierten Teilgebiet werden Vereinbarungen zur Organisation und Finanzierung dieser Programme unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten im Laufe des Jahres 2024 geschlossen.
Und welche Rolle spielt BelRAI dabei?
BelRAI kann im Rahmen seiner Zielsetzung, gezielt auf die Bedürfnisse von Personen einzugehen, als Beurteilungsinstrument für die integrierte Pflege einen echten Mehrwert bieten. Man darf nämlich nicht vergessen, dass die integrierte Pflege auf eine individuell auf den Einzelnen zugeschnittene Pflege abzielt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausarbeitung des Interföderalen Plans Integrierte Hilfe und Pflege einen großen Schritt vorwärts hin zu einem kohärenteren Gesundheitssystem darstellt, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert und durch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen (föderalen und regionalen) Behörden und Akteuren in diesem Bereich gekennzeichnet ist.
Um auf dem Laufenden zu bleiben und die 8 Vereinbarungen einzusehen, können Sie die Absichtserklärung herunterladen.
Lesen Sie auch den Artikel in der BeCare-Ausgabe vom März 2024.
Die Seite zur integrierten Pflege finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit.